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BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95
"salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Beim schriftbildlichen Markenvergleich führen in allen üblichen Wiedergabeformen der zusätzliche Buchstabe "R" in der ersten Silbe der Widerspruchsmarke und die figürlichen Abweichungen zwischen den sich jeweils an vergleichbarer Wortstelle gegenüberstehenden Buchstaben "I" und "Y" zu einem nicht verwechselbaren Gesamteindruck; dies gilt auch unter angemessener Berücksichtigung des gemeinsamen Wortelements "-cil" in den Schlußsilben, die erfahrungsgemäß weniger beachtet werden als die Wortanfänge (…vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG 6. Aufl § 9 Rdn 97; BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent/Salventerol). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Auch bei diesen ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 liSp ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24.- Lloyd/Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (…vgl BGH aaO - Indorektal/Indohexal), zumal sich hier Mittel gegenüberstehen, die keine bloßen Alltagsbeschwerden betreffen. - BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB EuGH MarkenR 1999, 20 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 HONKA; BGH MarkenR 2001, 204, 205 REVIAN/EVIAN).
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Auch bei diesen ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 liSp ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24.- Lloyd/Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (…vgl BGH aaO - Indorektal/Indohexal), zumal sich hier Mittel gegenüberstehen, die keine bloßen Alltagsbeschwerden betreffen. - BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Denn bei rezeptpflichtigen Präparaten ist jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118, 119 Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal), was in gewissem Umfang auch bei nur einseitiger Rezeptpflicht gelten muß (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone; MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof/ETOP, jeweils mwN). - BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
Cefallone
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Denn bei rezeptpflichtigen Präparaten ist jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118, 119 Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal), was in gewissem Umfang auch bei nur einseitiger Rezeptpflicht gelten muß (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone; MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof/ETOP, jeweils mwN). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB EuGH MarkenR 1999, 20 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 HONKA; BGH MarkenR 2001, 204, 205 REVIAN/EVIAN). - BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97
"Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Zwar ist im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren § 265 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar (BGH GRUR 1998, 940 - Sanopharm). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Auch bei diesen ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 liSp ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24.- Lloyd/Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (…vgl BGH aaO - Indorektal/Indohexal), zumal sich hier Mittel gegenüberstehen, die keine bloßen Alltagsbeschwerden betreffen. - BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
Denn bei rezeptpflichtigen Präparaten ist jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118, 119 Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal), was in gewissem Umfang auch bei nur einseitiger Rezeptpflicht gelten muß (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone; MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof/ETOP, jeweils mwN). - BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90
Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner …
- BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87
"Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens
- BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91
"Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens
- BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
- BPatG, 28.06.1979 - 25 W (pat) 166/78